
Emissionsbegrenzende Anforderungen aus Gründen der Vorsorge (Vorsorgeprinzip) können nicht uneingeschränkt gefordert werden. Der im Verfassungsrecht verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Mittel und Zweck ist stets zu beachten. Die Vorsorge muß daher nach Umfang und Ausmaß dem Risikopotential der Immissionen, die sie verhindern so...
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